Nutzungsänderung schnell & unkompliziert online beantragen!
Du bist auf der Suche nach einem Architekten für deine Nutzungsänderung?
Nutzuu® ist als digitales Architekturbüro der perfekte Partner auf deinem Weg zur Nutzungsänderung von Wohn- oder Gewerbeimmobilien.
Schnell & bezahlbar zu
deiner Nutzungsänderung
Aber..
- Was ist eine Nutzungsänderung überhaupt?
- Wann ist eine Nutzungsänderung erforderlich?
- Kann man die Nutzungsänderung nachträglich beantragen?
Finde es mit diesem Video heraus!
Ist bei deiner Immobilie eine Nutzungsänderung möglich?
Einschätzung durch unsere Architekten
Nutzungsänderungen
sind unsere Kernkompetenz
Nutzuu® ist der perfekte Ansprechpartner um schnell und kostengünstig einen Antrag auf Nutzungsänderung zu erstellen, z.B. für die Umwandlung einer Wohnung in eine Ferienwohnung. Nach kurzer Bearbeitungszeit erhältst du dann alle erforderlichen Unterlagen und kannst diesen Antrag problemlos bei deinem Bauamt einreichen.
Wie wir das schaffen?
Unsere Kernkompetenz sind Nutzungsänderungsanträge.
Durch diese klare Fokussierung auf einen Themenbereich haben wir sehr viel Erfahrung und Expertise anhäufen können, was uns ermöglicht, unabhängig von Stadt oder Gemeinde, deutschlandweit auf die allermeisten Fragen eine Antwort
zu haben.
Diese Expertise gepaart mit digitalen Kommunikationswegen und vollautomatisierten Prozessen ermöglicht uns eine schnelle, unkomplizierte Abwicklung.
Wie beginne ich mit meinem Umnutzungsantrag?
Du hast im Dschungel der deutschen Bürokratie den Durchblick verloren? Du weißt nicht, wo du bei deinem Antrag auf Nutzungsänderung von Wohnraum oder Gewerbe beginnen sollst?
Wir haben die Lösung für dich!
Nutze unseren digitalen Fragebogen und dein Antrag auf Nutzungsänderung wird zum Spaziergang. Schildere uns in wenigen Minuten deine persönliche Situation, lade bereits vorhandene Bauakten hoch und lass dir Schritt für Schritt von unserem digitalen Architekten die Vorgehensweise erklären – verständlich und ganz ohne Fachchinesisch.
Terminiere am Ende des Formulars ein Erstgespräch mit einem unserer Architekten um alle noch offenen Fragen zu klären.
Unser Geheimrezept für günstige Preise🏆
Die Umwandlung von Wohnraum in Kurzzeitvermietungsfläche erfordert in der Regel bereits kostspielige Umbaumaßnahmen. Eine zusätzliche, teure Nutzungsänderung ist nur eine unnötige finanzielle Belastung. Zum Glück haben wir die perfekte Lösung für dich gefunden. Wir haben hart daran gearbeitet, die Kosten für dich zu senken, ohne dabei an Qualität einzubüßen.
Unser Geheimrezept:
Zunächst haben wir den Prozess der Datenerfassung mit unserem Schritt-für-Schritt-Formular optimiert. Dadurch sind unsere Architekten schneller in der Erstellung des Nutzungsänderungsantrags – das spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch Geld. Außerdem sind unsere Architekten auf Nutzungsänderungen spezialisiert. Lange Recherchen oder das Wälzen von Fachliteratur sind bei uns also nicht nötig – dein persönlicher Architekt weiß genau, was zu tun ist.
Kurzum: Mit Nutzuu® sparst du nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Überzeuge dich selbst von unserer Kompetenz und erlebe, wie einfach die Umnutzung deiner Wohnung zur Kurzzeitvermietung sein kann!
Ist eine nachträgliche Nutzungsänderung möglich?
Du betreibst aktuell eine Ferienwohnung ohne Genehmigung und fragst dich, ob man eine Nutzungsänderung nachträglich beantragen kann?
Du bist dir nicht sicher, ob ein Zweckentfremdungsverbot die Nutzungsänderung deines Air bnb in Städten wie Berlin, Leipzig, Hannover, Erfurt, Mannheim, Trier etc. beeinträchtigt?
(Ja, wir kennen die Problematik und sind auf deiner Seite 🤝)
Nachdem du uns alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt hast, wird deinem Projekt ein persönlicher Architekt zugeordnet, der stets über alle Details deiner Umnutzung Bescheid weiß und dir all diese Fragen beantwortet.
Starte jetzt mit unserer digitalen Klickstrecke und vereinbare ein unverbindliches Erstgespräch.
Eine Nutzungsänderung ohne bauliche Veränderung ist Pflicht!
Dann habe ich eine gute und eine schlechte Nachricht für dich.
Die schlechte Nachricht ist, dass eine Nutzungsänderung auch ohne bauliche Veränderungen baugenehmigungspflichtig ist.
Rechtlich begründet wird dies durch ein Urteil des
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2006. (Aktenzeichen OVG 10 S 34.15)
Die gute Nachricht ist, dass du mit uns als Partner kostengünstig sicherstellen kannst, dass deine Nutzungsänderung für das Bauamt schnell & legal von statten geht und somit keine unerwarteten Kosten oder Strafen entstehen.
Nutzungsänderung ohne Genehmigung?
… Bußgelder von bis zu 50.000€ drohen
… deine Immobilie stillgelegt werden kann
… du für Personenschäden persönlich haftbar bist
… die Gebäudeversicherung nicht zahlt
In 6 Schritten zur Nutzungsänderung
deiner Immobilie 🏠
1. Formular ausfüllen
Mit unserem Schritt-für-Schritt-Konfigurator kannst du das Formular ganz einfach ausfüllen.
2. Dateien hochladen
Vorhandene Dokumente wie Bestandspläne (Grundriss & Schnittzeichnung) direkt hochladen.
3. Bestellung aufgeben
Wähle eine der Zahlungsmethoden aus und beauftrage unser Architektenteam mit deiner Nutzungsänderung.
4. Antrag prüfen
Unser Team prüft und unterschreibt
deinen Umnutzungsantrag. Anschließend erstellen wir alle notwendigen Unterlagen für dich.
5. Versand des Antrags
Dein unterschriebener Antrag auf Nutzungsänderung wird mit allen erforderlichen Unterlagen an dich verschickt.
6. Antrag einreichen
Alles was du jetzt noch tun musst, ist den Antrag zu unterschreiben und bei deiner Stadt/ Gemeinde abzugeben. Geschafft!
Was kostet eine Nutzungsänderung
bei Nutzuu?
z.B. für eine Nutzungsänderung von Wohnraum zur Ferienwohnung
BASIC
Nutzungsänderung bis 50 m²
999€
zzgl. MwSt
Pläne drucken
Alle Dokumente mit Architekten-Unterschrift
Amtliches Antragsformular
Aktuelle Flurkarte
Wohnflächenberechnung
Nutzflächenberechnung
Baubeschreibung
Betriebsbeschreibung
Statistischer Erhebungsbogen
STANDARD
Nutzungsänderung bis 100 m²
1499€
zzgl. MwSt
Pläne drucken
Alle Dokumente mit Architekten-Unterschrift
Amtliches Antragsformular
Aktuelle Flurkarte
Wohnflächenberechnung
Nutzflächenberechnung
Baubeschreibung
Betriebsbeschreibung
Statistischer Erhebungsbogen
PREMIUM
Nutzungsänderung bis 200 m²
1999€
zzgl. MwSt
Pläne drucken
Alle Dokumente mit Architekten-Unterschrift
Amtliches Antragsformular
Aktuelle Flurkarte
Wohnflächenberechnung
Nutzflächenberechnung
Baubeschreibung
Betriebsbeschreibung
Statistischer Erhebungsbogen
Wann benötigst Du eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung ist notwendig, wenn ein Gebäude oder ein Grundstück anders genutzt werden soll, als es in der Baugenehmigung oder im Bebauungsplan festgelegt ist. Auch ohne bauliche Veränderung muss in den meisten Fällen eine Nutzungsänderung als Bauantrag gestellt werden!
Beispiele für eine Nutzungsänderung sind:
- Ein Kellerraum, der bisher als Lager genutzt wurde, soll zu Wohnzwecken umgenutzt werden.
- Änderung eines Einzelhandelsgeschäfts in ein Kosmetikstudio
- Wohnraum soll als Ferienwohnung genutzt werden
Wer eine Nutzungsänderung plant, muss bei der zuständigen Baubehörde einen Antrag stellen und verschiedene Unterlagen wie Lageplan, Bauantrag und eine Beschreibung der geplanten Nutzungsänderung einreichen. Die Behörde prüft dann, ob die geplante Änderung mit den bestehenden Vorschriften und Auflagen vereinbar ist und erteilt gegebenenfalls die Genehmigung.
Brauche ich Bestandspläne meiner Immobilie?
Ja, du benötigst aktuelle Bestandspläne (Grundriss, Schnitt und eine Ansichtszeichnung) deiner Immobilie. Diese kannst du im Formular als PDF-Datei hochladen.
Woher bekomme ich die Bestandspläne?
Als Eigentümer deiner Immobilie hast du mehrere Möglichkeiten, um die Bestandspläne zu finden:
- Zunächst kannst du in deinen Unterlagen nachsehen, ob du eine Kopie der Pläne hast. Unten siehst du, wie die Pläne aussehen.
- Alternativ kannst du dich auch an den Makler wenden, der dir die Immobilie verkauft hat. Frage ihn, ob er dir die Pläne als PDF-Datei zuschicken kann.
- Wenn du deine Immobilie nicht gekauft, sondern selbst gebaut hast, kannst du dich an den Architekten wenden, der deine Immobilie geplant hat. Du kannst ihn bitten, dir die Pläne als PDF-Datei zu schicken.
- Eine andere Möglichkeit wäre, beim zuständigen Bauamt oder Katasteramt nachzufragen, ob dort Pläne deiner Immobilie vorhanden sind.
Grundriss Beispiel:
Wer kann eine Nutzungsänderung beantragen?
Einen Antrag auf Nutzungsänderung als Bauantrag kann grundsätzlich jeder stellen, der Eigentümer oder Besitzer des betreffenden Grundstücks ist oder vom Eigentümer oder Besitzer dazu ermächtigt wurde.
Der Antrag muss jedoch in der Regel von einem Bauvorlageberechtigten unterzeichnet sein, der die erforderlichen Pläne, Berechnungen und Beschreibungen (Bauvorlagen) beibringt und die Bauantragsformulare ausfüllt. Bauvorlageberechtigt ist z.B. ein Architekt oder Bauingenieur. In manchen Fällen ist es auch möglich, dass der Antragsteller selbst über eine solche Qualifikation verfügt und den Antrag ohne Hilfe eines Bauvorlageberechtigten einreichen kann. Es empfiehlt sich jedoch in jedem Fall, sich vorab bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu erkundigen, welche Voraussetzungen für den Antrag auf Nutzungsänderung als Bauantrag erforderlich sind.
Wie lange dauert es eine Nutzungsänderung zu beantragen?
Wir benötigen in der Regel zwischen 2 bis 4 Wochen, um die Nutzungsänderung zu prüfen und alle Unterlagen zusammenzustellen. Danach entscheidet die Bauaufsichtsbehörde innerhalb von drei Monaten, ob die Nutzungsänderung genehmigt wird. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und im Fall des § 77 muss die Entscheidung sogar innerhalb von sechs Wochen getroffen werden.
Was passiert, wenn ich keine Nutzungsänderung beantrage?
Wenn du eine Immobilie besitzt und deren Nutzung ändern möchtest, musst du vorsichtig sein. Wer eine Nutzungsänderung vornimmt, ohne die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die notwendigen Schritte zu unternehmen, kann erhebliche rechtliche Probleme bekommen.
Ohne Nutzungsänderung können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Außerdem kann deine Immobilie beschlagnahmt werden, wenn du sie ohne Genehmigung anders nutzt als geplant. Kommt es durch die ungenehmigte Nutzung zu Personenschäden, bist du persönlich haftbar und musst für alle entstandenen Kosten aufkommen.
Auch deine Gebäudeversicherung kann betroffen sein. Wenn du eine Immobilie anders nutzt als im Bauantrag festgelegt, kann es sein, dass diese im Schadensfall nicht zahlt. Vergewissere dich daher immer, dass alle notwendigen Genehmigungen vorliegen, bevor du Änderungen an deiner Immobilie vornimmst.
Das sagen unsere Kunden
„Ich habe den Service zur Nutzungsänderung für meine Immobilie in Anspruch genommen und war sehr zufrieden damit. Der gesamte Prozess verlief reibungslos und professionell. Von Anfang an wurde ich von dem Team gut informiert und beraten. Sie waren sehr aufmerksam und haben meine Bedenken und Fragen schnell beantwortet.“
Celik Demir
Ferienhaus bei Essen
„Nutzungsänderungen können echt nervig sein, aber das Team von Nutzuu stand mir immer mit Rat und Tat zur Seite. Heute kam die Bestätigung vom Bauamt, dass der Antrag angenommen wurde. Jetzt kann ich endlich meine Ferienwohnung inserieren, noch bevor die Urlaubszeit so richtig beginnt. Einfach Klasse!“
Meike Schneider
Ferienwohnung bei Ulm
„Die Zusammenarbeit war insgesamt sehr angenehm und ich fühlte mich gut aufgehoben. Der Service war nicht nur schnell, sondern auch kosteneffektiv und transparent. Ich kann den Service zur Nutzungsänderung für Immobilien auf jeden Fall weiterempfehlen und würde ihn auch in Zukunft gerne wieder in Anspruch nehmen.“
Oliver Müller
Bungalow an der Nordsee
Nutzuu Partnerprogramm🤝
Bist du auf Social Media im Bereich Air bnb aktiv oder hast dir eine eigene Community rund um das Thema Ferienwohnungen aufgebaut?
Besitzt du eine Webseite, einen Blog oder einen großen Kundenstamm mit Bezug zu unserem Kerngebiet der Nutzungsänderungen?
Dann lass uns zusammen arbeiten!
Werde unser Partner und profitiere von attraktiven Provisionen für jede vermittelte Nutzungsänderung.
Noch Fragen? 🙂
Wenn du Fragen hast oder uns etwas mitteilen möchtest, kannst du das ganz einfach über unser Kontaktformular tun. Wir freuen uns darauf, von dir zu hören!