Du willst eine Immobilie in rechtlich getrennte Einheiten aufteilen – zum Beispiel für WEG-Teilung, Verkauf einzelner Wohnungen oder getrennte Nutzungen? Wir erstellen die Aufteilungspläne und die behördlichen Unterlagen für Bauamt, Notar und WEG.
Grundrisse, Maßketten, Nummerierungen – sauber und nachvollziehbar
Grundlage für WEG-Aufteilung, Verkauf oder separate Vermietung
Aus 1 Einheit können mehrere werden – je nach Gegebenheiten

Die Abgeschlossenheitserklärung ist ein behördliches Dokument, das bestätigt:
Eine Wohneinheit oder Gewerbeeinheit ist baulich vollständig von anderen Einheiten getrennt.
Sie ist eine zwingende Voraussetzung, wenn du:
Offiziell wird dies als „Bescheinigung der Abgeschlossenheit" bezeichnet.
Weil das Grundbuchamt nur dann eine eigene Wohnungs- oder Teileigentumsnummer anlegt, wenn:
Für Eigentümer, die ihr Objekt strukturieren, verkaufen oder neu organisieren möchten, ist die Abgeschlossenheitserklärung unverzichtbar.
von unseren Architekten
von der Bauaufsichtsbehörde
vom Notar & Grundbuchamt
Du erhältst am Ende eine offizielle Bescheinigung, die direkt für die notarielle Teilung verwendet wird.
Für die Abgeschlossenheitserklärung müssen Räume rechtlich sauber getrennt werden.
Bereiche, die NUR einer bestimmten Einheit gehören dürfen, z. B.:
Bereiche, die allen Eigentümern gehören:
Wir zeichnen die Pläne so, dass die Behörde sofort erkennt, was wohin gehört.
Wir liefern eine vollständige, prüffähige Unterlagenmappe, bestehend aus:
Du möchtest ein 3- oder 4-Familienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen?
Die Bauaufsicht prüft die Pläne und stellt die Bescheinigung der Abgeschlossenheit aus – anschließend kann dein Notar die WEG bilden.
Ein Objekt mit mehreren Gewerbeflächen? Kein Problem.
Dies ist für Miete, Verkauf und rechtliche Strukturierung enorm wichtig.
Viele Eigentümer wollen Stellplätze oder Kellerräume klar zuordnen.
Das sorgt bei späteren Verkäufen für absolute Klarheit.
Hier prüft die Behörde besonders streng:
der unterschiedlichen Nutzungen
Anforderungen zwischen Nutzungen
Für verschiedene Nutzungsarten
von Technik, Fluren, Eingängen
Wir stellen die Pläne so dar, dass die Behörde die Trennung sofort eindeutig erkennt.
Diese Begriffe werden oft verwechselt:
→ technische/bauliche Prüfung + Bescheinigung durch die Bauaufsicht
→ juristisches Dokument des Notars → legt fest, wie das Eigentum aufgeteilt wird
Beides zusammen ergibt eine vollständige WEG-Struktur.
Grundrisse, Fotos, Skizzen, Beschreibung.
Welche Einheiten sind sinnvoll abgrenzbar?
CAD-Zeichnungen, Nummerierungen, klare Struktur.
Du erhältst eine vollständige Mappe für das Amt.
Die Bauaufsicht stellt die offizielle Bescheinigung aus.
Damit kann die WEG gebildet werden.
Die Kosten hängen ab von:
Du erhältst von uns ein transparentes Angebot nach kurzer Prüfung deiner Unterlagen.
Alte Pläne ohne Überprüfung einreichen
Führt oft zu Ablehnungen
Unklare Zuordnung von Kellern oder Räumen
Sorgt für spätere Konflikte
Ungenaue Maßketten
Behörde fordert Nachbesserung
Fehlende Trennwände oder Türen
Keine Abgeschlossenheit nachweisbar
Falsche Nutzungseinordnung
Rechtliche Probleme vorprogrammiert
Unvollständige Unterlagen
Führt zur direkten Ablehnung
Falsche Nummerierung der Einheiten
Chaos im Grundbuch
Falsche Darstellung von Gemeinschaftseigentum
Spätere Änderungen sehr aufwendig
✓ Mit professionellen Plänen vermeidest du Verzögerungen und Nachforderungen.
Ja – sobald du Sondereigentum bilden möchtest.
Nein, nicht als Eigentumswohnung.
Meist nicht. Die Pläne müssen prüffähig und exakt sein.
Je nach Behörde 2–10 Wochen.
In vielen Bundesländern ja – wir prüfen das.
Ja, wir bieten auch die Digitalisierung von Bestandsplänen an.
Auf Wunsch beraten wir dich auch bei der optimalen Aufteilung, bevor wir zeichnen.
Wir liefern prüffähige Aufteilungspläne für Behörde & Notar. Ideal für Eigentümer, Investoren und WEG-Bildung.