Wissen für Ihr Vorhaben
Alles, was Eigentümer, Investoren und Gewerbetreibende zur Umnutzung von Gebäuden wissen müssen — geschrieben und fachlich geprüft von eingetragenen Architekten. Jede Seite nennt ihr Prüfdatum.
Die Grundlagen: Wann eine Genehmigung nötig ist, was sie kostet, welche Unterlagen der Antrag braucht und wie lange das Verfahren dauert.

Prüfliste und Ländervergleich aller 16 Landesbauordnungen.
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Behördengebühr, Honorar, Nachweise und Stellplatzablöse mit Spannen.
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Vollständige Checkliste der Bauvorlagen und Nachweise.
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Sechs Schritte vom Bebauungsplan bis zum Bescheid.
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Was die Begründung verrät und wann der geänderte Antrag schneller ist.
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Differenzberechnung, Nachweiswege, Ablöse und vier Stellschrauben.
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Welche Nutzung welche Anforderung auslöst, und was der Nachweis kostet.
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Voraussetzungen, Nachweis und die sechs Annahmen, die nicht tragen.
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Wann die Bauvorlageberechtigung verlangt wird und was sie kostet.
Mehr erfahrenKonkrete Fälle: Was gilt, wenn aus Gewerbe Wohnraum wird, aus einer Wohnung eine Ferienwohnung oder aus der Garage ein Arbeitszimmer.

Zulässigkeit nach BauNVO, Anforderungen, KfW-266-Förderung.
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Baugebietstyp, freie Berufe, Zweckentfremdung, Teilungserklärung.
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Zwei Genehmigungen: Baurecht und Zweckentfremdung.
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Belichtung tiefer Räume und zweiter Rettungsweg.
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Publikumsverkehr, Stellplätze, Barrierefreiheit.
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Stellplatzersatz und die Abstandsflächen-Falle.
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Raumhöhe, Belichtung, Rettungsweg, Feuchteschutz.
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Anforderungen und die Vollgeschoss-Frage.
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Umnutzung im Außenbereich nach § 35 Abs. 4 BauGB.
Mehr erfahrenDas Bauordnungsrecht ist Landesrecht. Welche Landesbauordnung gilt, wann ein Vorhaben verfahrensfrei ist und wer den Antrag bearbeitet — für alle 16 Bundesländer.

LBO BW, Verfahrensfreiheit nach § 50 LBO BW mit dem zugehörigen Anhang.
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BayBO, Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO.
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BauO NRW, Verfahrensfreiheit nach § 62 BauO NRW.
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NBauO, Verfahrensfreiheit nach § 60 NBauO mit dem zugehörigen Anhang.
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HBO, Verfahrensfreiheit nach § 63 HBO.
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BauO Bln, Verfahrensfreiheit nach § 61 BauO Bln.
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HBauO, Verfahrensfreiheit nach § 60 HBauO.
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SächsBO, Verfahrensfreiheit nach § 61 SächsBO.
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LBauO RP, Verfahrensfreiheit nach § 62 LBauO RP.
Mehr erfahrenWo eine Zweckentfremdungssatzung gilt, braucht die Umnutzung von Wohnraum eine zweite Genehmigung — zusätzlich zur baurechtlichen Nutzungsänderung.

Gesetze, Strafen und Ausnahmen im Ländervergleich.
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Zweckentfremdungsverbot-Verordnung, berlinweit geltend, Bußgeld bis 500.000 Euro.
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Zweckentfremdungssatzung der Landeshauptstadt München, Bußgeld bis 500.000 Euro.
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gilt unmittelbar für das gesamte Stadtgebiet, Bußgeld bis 500.000 Euro.
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Wohnraumschutzsatzung der Stadt Köln, Bußgeld bis 500.000 Euro.
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Ferienwohnungssatzung beziehungsweise Zweckentfremdungssatzung der Stadt Frankfurt, Bußgeld nach Landesrecht, im sechsstelligen Rahmen.
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Zweckentfremdungsverbotssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Bußgeld nach Landesrecht, im sechsstelligen Rahmen.
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Zweckentfremdungsverbotssatzung der Stadt Leipzig, beschlossen am 21. August 2024, in Kraft seit 1. September 2024, für das gesamte Stadtgebiet, Bußgeld bis zu 100.000 Euro nach Landesrecht, bis zu 50.000 Euro bei verweigerter Auskunft.
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Satzungsentwurf im Mai 2026 vorgelegt, Beschluss des Stadtrats stand im August 2026 noch aus, Bußgeld bis zu 100.000 Euro nach Landesrecht, sobald eine Satzung gilt.
Mehr erfahrenDer Vorab-Check klärt, ob Ihre neue Nutzung am Standort zulässig ist. Für eine einzelne baurechtliche Frage antwortet eine eingetragene Architektin schriftlich.