Werkzeug · Stellplätze

Stellplatzrechner für die Nutzungsänderung

Wie viele Stellplätze die neue Nutzung zusätzlich verlangt — und was eine Ablöse kosten kann.

Kurz beantwortet

Nachzuweisen ist bei einer Nutzungsänderung nur die Differenz: der Stellplatzbedarf der neuen Nutzung abzüglich des Bedarfs der bisher genehmigten Nutzung. Die Richtzahlen legt die Stellplatzsatzung der Gemeinde fest. Lässt sich der Mehrbedarf auf dem Grundstück nicht herstellen, kommt eine Ablösezahlung in Betracht.

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Bisherige Nutzung

Rechnerischer Bedarf: 3–4 Stellplätze

Künftige Nutzung

Rechnerischer Bedarf: 4–6 Stellplätze

Nachzuweisender Mehrbedarf

0 bis 3Stellplätze

Die Spanne entsteht durch die unterschiedlichen Richtzahlen in den kommunalen Satzungen: Der untere Wert gilt, wenn Ihre Gemeinde großzügig rechnet, der obere bei strenger Auslegung. Welcher zutrifft, steht in der Stellplatzsatzung Ihrer Gemeinde.

Rechnerische Ablöse: 0 € bis 45.000 €

Die Ablösebeträge legt jede Gemeinde selbst fest. In Großstädten liegen sie im mittleren fünfstelligen Bereich je Platz, in ländlichen Gemeinden deutlich darunter.

Zugrunde gelegte Richtzahlen

Verbreitete Bezugsgrößen aus kommunalen Stellplatzsatzungen. Verbindlich ist allein die Satzung Ihrer Gemeinde.

NutzungsartEin Stellplatz je
Wohnung 1–1.5 Wohneinheiten
Büro, Verwaltung 30–50 m² Nutzfläche
Arztpraxis, freier Beruf 20–35 m² Nutzfläche
Verkaufsfläche 20–40 m² Verkaufsfläche
Gastronomie 4–12 Sitzplätze
Beherbergung, Ferienwohnung 1–3 Gästezimmer
Lager 100–200 m² Nutzfläche
Handwerk, Werkstatt 50–100 m² Nutzfläche

Diese Berechnung ist eine Orientierung und keine Nachweisführung. Verbindlich ist die Stellplatzsatzung der Gemeinde; manche Städte senken die Richtzahlen in gut erschlossenen Lagen ab oder verzichten in Innenstadtbereichen ganz auf den Nachweis. Das Werkzeug läuft vollständig in Ihrem Browser.

Häufige Fragen

Wie viele Stellplätze brauche ich bei einer Nutzungsänderung?
Maßgeblich ist ausschließlich die Stellplatzsatzung der Gemeinde. Sie legt für jede Nutzungsart eine Richtzahl fest, meist je angefangene Nutzfläche, je Sitzplatz oder je Wohneinheit. Berechnet wird die Differenz zwischen dem Bedarf der alten und der neuen Nutzung.
Was ist eine Stellplatzablöse?
Können notwendige Stellplätze auf dem Grundstück nicht hergestellt werden, erlauben viele Gemeinden eine Ablösezahlung. Die Höhe je Stellplatz legt die Gemeinde fest; in Großstädten liegt sie im mittleren fünfstelligen Bereich, in ländlichen Gemeinden deutlich darunter.
Kann ich vorhandene Stellplätze anrechnen?
Ja. Angerechnet wird der Bedarf der bisher genehmigten Nutzung. Nachzuweisen ist nur die Differenz. Fällt durch das Vorhaben ein bestehender Stellplatz weg — etwa beim Umbau einer Garage —, erhöht das den Nachweisbedarf entsprechend.
Sind die Richtzahlen bundesweit gleich?
Nein. Die verbreiteten Richtzahlentabellen sind eine Orientierung, verbindlich ist die kommunale Satzung. Manche Städte senken die Richtzahlen in gut erschlossenen Lagen bewusst ab oder verzichten in Innenstadtbereichen ganz auf den Stellplatznachweis.

Ist Ihr Vorhaben genehmigungsfähig?

Der Vorab-Check klärt, ob die neue Nutzung an Ihrem Standort zulässig ist — bevor Kosten für Planung und Antrag entstehen. Für den vollständigen Antrag arbeiten eingetragene Architekten zum Festpreis.