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Ferienwohnung in Leipzig/Dresden trotz Zweckentfremdungsverbot legal betreiben. So geht’s!

Die Städte Leipzig und Dresden stehen vor einer entscheidenden Veränderung in ihrer Vermietungslandschaft – das geplante Zweckentfremdungsverbot könnte schon bald Wirklichkeit werden. Doch bedeutet dies für Ferienwohnungsbetreiber, dass diese nie wieder Ferienwohnungen in den beiden Städten eröffnen können? Mitnichten! Wir erklären dir in diesem Artikel, was es mit dem Zweckentfremdungsgesetz auf sich hat und welche Möglichkeiten und Tricks es gibt, trotzdem ein Airbnb genehmigt zu bekommen.

Hintergrund des Zweckentfremdungsverbots

Das Zweckentfremdungsverbot ist eine Maßnahme, die darauf abzielt, Wohnraum vor einer zweckfremden Nutzung zu schützen. In Leipzig und Dresden wird intensiv darüber diskutiert, diese Regelung einzuführen, um dem steigenden Bedarf an Wohnraum entgegenzuwirken.

Leipzig kämpft seit 2018 für ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnungen, um den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Nach anfänglichem Widerstand der Staatsregierung wurde am 19. Januar 2024 ein Gesetzentwurf vom Ausschuss für Regionalentwicklung im Sächsischen Landtag beschlossen. Das Gesetz ermöglicht es Städten wie Leipzig und Dresden, Ferienwohnungen über Plattformen wie Airbnb zu regulieren und dem regulären Wohnungsmarkt zu erhalten. Die Kommunen können nun Satzungen erlassen, die die Zweckentfremdung von Wohnraum durch touristische Vermietung einschränken. Normale Ferienwohnungen außerhalb der Stadtzentren sind von der Regelung ausgenommen. Der wohnungspolitische Sprecher der Grünen, Thomas Löser, begrüßt den Entwurf als wichtigen Schritt, betont jedoch, dass es noch Spielraum für eine umfassendere Definition der Zweckentfremdung gibt. Ziel ist es, preisgünstigen Wohnraum in Ballungsgebieten wie Leipzig und Dresden zu sichern und Verdrängung einzudämmen.

 

Was bedeutet das für Sie als Ferienwohnungsbetreiber?

Das geplante Zweckentfremdungsverbot könnte erhebliche Auswirkungen auf Vermieter von Ferienwohnungen haben. Jeder, der bisher seine Wohnung als Ferienunterkunft genutzt und noch keine Nutzungsänderung beantragt hat, sollte diese umgehend beantragen.

In diesem Prozess kann Nutzuu eine wertvolle Unterstützung bieten. Von der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit bis zur Begleitung bei allen notwendigen Schritten zur Nutzungsänderung stehen wir den Vermietern zur Seite.

Gut zu wissen: Das Zweckentfremdungsverbot betrifft in der Regel Neuvermietungen und nicht bestehende Wohnungen. Das bedeutet, dass bereits vermietete Wohnungen von dem Verbot nicht unmittelbar betroffen sind. Noch ein Grund mehr sofort zu handeln, denn in Zukunft wird es für neue Konkurrenten nicht mehr so einfach möglich sein, neue Ferienwohnungen in Leipzig und Dresden zu betreiben.

Mit diesen Tricks umgehst Du das Gesetz

Das neue Gesetz muss noch lange nicht heißen, dass nie wieder neue Ferienwohnungen in Dresden und Leipzig entstehen können. Wir haben zwei Strategien für dich, um trotzdem weiter dein Business in den beiden Städten zu betreiben:

Nutze Gewerbeimmobilien zu Ferienwohnungen um
Suche in Stadtteilen, für die das Gesetz nicht gilt

Trotz des Zweckentfremdungsverbots gibt es weiterhin Optionen, wie die Umnutzung von Gewerbeimmobilien zu Ferienwohnungen möglich ist.
Der erste Trick hierbei ist, dass man der Stadt keinen Wohnraum weg nimmt und somit nicht vom Gesetz betroffen ist. Wichtig hierbei ist, dass euer Objekt derzeit als Büro oder Gewerbefläche eingetragen ist.

Du bist dir nicht sicher, ob dich das Zweckentfremdungsgesetz betrifft?
Nutzuu unseren Nutzuu Vorabcheck und lass unsere Architekten den Standort deiner Immobilie überprüfen.

Die zweite Möglichkeit ist, herauszufinden, in welchen Stadtteilen das Gesetz derzeit gilt.
Hierfür muss immer die aktuelle Satzung überprüft werden. Auch hier helfen wir euch mit unserem Vorabcheck. Denn die beiden Städte möchten Ferienwohnung nicht per se ausschließen, sondern nur stark betroffene Stadtteile in Innenstadtnähe von der Kurzzeitvermietung ausschließen. Im Endeffekt ist es immer ratsam, die Stadt persönlich zu kontaktieren und nachzufragen, da jeder Fall individuell zu bewerten ist.

Diesen Schritt kannst Du entweder selbst in die Hand nehmen, oder an unsere Architekten übergeben.
Wir prüfen dann die Genehmigungsfähigkeit deiner Wohnung und geben dir zeitnah eine Prognose ab.


Unser Fazit zum Zweckentfremdungsgesetz

Das geplante Zweckentfremdungsverbot in Leipzig und Dresden bietet durchaus gewisse Herausforderungen für Ferienwohnungsbetreiber. Nutzuu steht als unterstützender Partner bereit, um den Prozess zu erleichtern und individuelle Lösungen zu finden.

Weitere Informationen zum Thema Nutzungsänderungen findest du hier:
https://xn--nutzungsnderung-7kb.de/

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