Auch bekannt als: Wohnfläche, WoFlV
Die Wohnfläche umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Berechnet wird sie nach der Wohnflächenverordnung: Flächen unter 1,00 m Höhe bleiben außer Ansatz, Flächen zwischen 1,00 und 2,00 m zählen zur Hälfte, Balkone in der Regel zu einem Viertel.
Warum ist das bei Nutzungsänderungen relevant? Die Wohnfläche bestimmt Paketpreise, Stellplatzbedarf und Fördersummen — und sie weicht regelmäßig von der Nutzfläche nach DIN 277 ab.
Dachgeschoss: Fläche unter 1,00 m Höhe bleibt unberücksichtigt
Balkon wird je nach Lage zu einem Viertel angerechnet
Kellerraum ohne Aufenthaltsqualität zählt nicht zur Wohnfläche
Stand: 21. August 2026