Auch bekannt als: Zweckentfremdung, Zweckentfremdungsverbot, Wohnraumzweckentfremdung
Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum dauerhaft anderen als Wohnzwecken zugeführt wird — durch Kurzzeitvermietung, gewerbliche Nutzung, Leerstand oder Abriss. Sie ist Wohnraumschutzrecht und nur dort genehmigungspflichtig, wo die Kommune eine Satzung erlassen hat.
Warum ist das bei Nutzungsänderungen relevant? Zweckentfremdungs- und Baurecht sind zwei getrennte Verfahren bei zwei Behörden. Die Genehmigung im einen ersetzt die im anderen nicht.
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Wohnung steht länger als die zulässige Frist leer
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Stand: 21. August 2026