Auch bekannt als: Baugenehmigung, Bauerlaubnis
Die Baugenehmigung ist der Verwaltungsakt, mit dem die Bauaufsichtsbehörde feststellt, dass einem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Sie erlaubt die Ausführung, ersetzt aber keine anderen Erlaubnisse — etwa nach Gaststätten-, Denkmal- oder Zweckentfremdungsrecht.
Warum ist das bei Nutzungsänderungen relevant? Eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung ist eine Baugenehmigung für den Zweck des Raumes; sie folgt demselben Verfahren und derselben Geltungsdauer.
Genehmigung mit Auflage: zweiter Rettungsweg vor Nutzungsaufnahme herstellen
Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb der Frist mit der Ausführung begonnen wird
Teilbaugenehmigung für einen abgrenzbaren Bauabschnitt
Der Bauantrag ist ein formeller Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für...
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder Raum künftig anders ge...
Ein Bauvorbescheid ist eine behördliche Entscheidung, die vor dem eigentliche...
Die Landesbauordnung ist das Bauordnungsrecht des jeweiligen Bundeslandes. Si...
Bei der Genehmigungsfreistellung wird das Vorhaben bei der Gemeinde angezeigt...
Stand: 21. August 2026