Verfahren

Baugenehmigung

Auch bekannt als: Baugenehmigung, Bauerlaubnis

Was ist baugenehmigung?

Die Baugenehmigung ist der Verwaltungsakt, mit dem die Bauaufsichtsbehörde feststellt, dass einem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Sie erlaubt die Ausführung, ersetzt aber keine anderen Erlaubnisse — etwa nach Gaststätten-, Denkmal- oder Zweckentfremdungsrecht.

Warum ist das bei Nutzungsänderungen relevant?

Warum ist das bei Nutzungsänderungen relevant? Eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung ist eine Baugenehmigung für den Zweck des Raumes; sie folgt demselben Verfahren und derselben Geltungsdauer.

Praktische Beispiele

Genehmigung mit Auflage: zweiter Rettungsweg vor Nutzungsaufnahme herstellen

Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb der Frist mit der Ausführung begonnen wird

Teilbaugenehmigung für einen abgrenzbaren Bauabschnitt

Häufige Fehler vermeiden

  • Geltungsdauer verstreichen lassen, ohne Verlängerung zu beantragen
  • Auflagen nicht erfüllt und trotzdem genutzt
  • Abweichung von den genehmigten Plänen ohne Änderungsantrag
  • Baugenehmigung mit gaststätten- oder gewerberechtlicher Erlaubnis verwechselt
  • Nachbarbeteiligung und Widerspruchsfrist nicht abgewartet

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • Landesbauordnung (je nach Bundesland)
  • BauGB (Baugesetzbuch)
  • Verwaltungsverfahrensgesetze

Stand: 21. August 2026

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Letzte Aktualisierung: 21. August 2026