Werkzeug · Wohnfläche

Wohnflächenrechner nach WoFlV

Wohnfläche mit Dachschrägen, Balkonen und Zubehörräumen korrekt berechnen — nach den Regeln der Wohnflächenverordnung.

Kurz beantwortet

Nach der Wohnflächenverordnung zählen Grundflächen ab 2,00 Meter lichter Höhe voll, Flächen zwischen 1,00 und 2,00 Meter zur Hälfte und Flächen darunter gar nicht. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel angerechnet, höchstens zur Hälfte. Zubehörräume wie Keller, Waschküche und Garage zählen nicht mit.

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Räume erfassen

Je Raum die Grundfläche nach lichter Höhe aufteilen. Bei Räumen ohne Dachschräge steht die gesamte Fläche in der ersten Spalte.

Balkon, Loggia, Terrasse

Ergebnis

37,50 m²

anrechenbare Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung

Voll angerechnet (ab 2,00 m)
33,00 m²
Hälftig angerechnet (1,00–2,00 m)
3,00 m² von 6,00 m²
Nicht angerechnet (unter 1,00 m)
3,00 m²
Außenfläche angerechnet
1,50 m²

Die Grundfläche aller erfassten Räume beträgt 42,00 m². Die Differenz zur Wohnfläche entsteht durch Dachschrägen und die anteilige Anrechnung der Außenflächen.

Die Berechnung folgt der Wohnflächenverordnung und ersetzt keine Aufmaß- oder Sachverständigenleistung. Für Miet- und Kaufverträge sowie für Förderanträge ist eine geprüfte Berechnung erforderlich. Das Werkzeug läuft vollständig in Ihrem Browser.

Häufige Fragen

Wie wird die Wohnfläche berechnet?
Nach der Wohnflächenverordnung: Flächen mit einer lichten Höhe von mindestens 2,00 Metern zählen voll, Flächen zwischen 1,00 und 2,00 Metern zur Hälfte, Flächen unter 1,00 Meter bleiben außer Ansatz. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche?
Die Wohnfläche wird nach der Wohnflächenverordnung berechnet und betrifft Wohnungen. Die Nutzfläche wird nach DIN 277 ermittelt, gilt für alle Gebäudearten und kennt keine Anrechnungsminderung für Dachschrägen. Für dieselben Räume ergeben sich dadurch unterschiedliche Werte.
Zählt der Keller zur Wohnfläche?
Nur, wenn die Räume Aufenthaltsräume sind und zur Wohnung gehören. Zubehörräume wie Kellerabteile, Waschküchen, Heizungsräume und Garagen bleiben nach der Wohnflächenverordnung außer Ansatz.
Ist die Berechnung rechtsverbindlich?
Nein. Das Werkzeug rechnet nach den Regeln der Wohnflächenverordnung, ersetzt aber keine Aufmaß- oder Sachverständigenleistung. Für Mietverträge, Kaufverträge und Förderanträge ist eine geprüfte Berechnung erforderlich.

Ist Ihr Vorhaben genehmigungsfähig?

Der Vorab-Check klärt, ob die neue Nutzung an Ihrem Standort zulässig ist — bevor Kosten für Planung und Antrag entstehen. Für den vollständigen Antrag arbeiten eingetragene Architekten zum Festpreis.