Wohnfläche mit Dachschrägen, Balkonen und Zubehörräumen korrekt berechnen — nach den Regeln der Wohnflächenverordnung.
Kurz beantwortet
Nach der Wohnflächenverordnung zählen Grundflächen ab 2,00 Meter lichter Höhe voll, Flächen zwischen 1,00 und 2,00 Meter zur Hälfte und Flächen darunter gar nicht. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel angerechnet, höchstens zur Hälfte. Zubehörräume wie Keller, Waschküche und Garage zählen nicht mit.
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Je Raum die Grundfläche nach lichter Höhe aufteilen. Bei Räumen ohne Dachschräge steht die gesamte Fläche in der ersten Spalte.
37,50 m²
anrechenbare Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung
Die Grundfläche aller erfassten Räume beträgt 42,00 m². Die Differenz zur Wohnfläche entsteht durch Dachschrägen und die anteilige Anrechnung der Außenflächen.
Die Berechnung folgt der Wohnflächenverordnung und ersetzt keine Aufmaß- oder Sachverständigenleistung. Für Miet- und Kaufverträge sowie für Förderanträge ist eine geprüfte Berechnung erforderlich. Das Werkzeug läuft vollständig in Ihrem Browser.
Der Vorab-Check klärt, ob die neue Nutzung an Ihrem Standort zulässig ist — bevor Kosten für Planung und Antrag entstehen. Für den vollständigen Antrag arbeiten eingetragene Architekten zum Festpreis.