Verfahren

Abgeschlossenheitserklärung

Auch bekannt als: Abgeschlossenheitsbescheinigung, Abgeschlossenheitserklärung, WEG-Bescheinigung

Was ist abgeschlossenheitserklärung?

Die Abgeschlossenheitserklärung ist ein behördliches Dokument, das bescheinigt, dass Wohnungen oder Räume baulich in sich abgeschlossen sind. Sie ist nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG Voraussetzung für die Bildung von Wohnungs- oder Teileigentum und die notarielle Beurkundung einer Teilungserklärung.

Warum ist das bei Nutzungsänderungen relevant?

Warum ist das für die Bildung von Wohnungseigentum relevant? Unverzichtbar für die Aufteilung in Eigentumswohnungen; ohne diese Bescheinigung keine Eintragung im Grundbuch, keine Teilungserklärung beim Notar und kein Einzelverkauf von Wohnungen möglich.

Praktische Beispiele

Mehrfamilienhaus → einzelne Eigentumswohnungen verkaufen

Ladenlokal im Erdgeschoss + Wohnungen darüber als Teileigentum

Einfamilienhaus nachträglich in zwei Eigentumswohnungen teilen

Häufige Fehler vermeiden

  • Bescheinigung erst nach Teilungserklärung beantragen wollen
  • Bauliche Abgeschlossenheit nicht vollständig gegeben
  • Fehlende separate Zugänge zu den einzelnen Einheiten
  • Unvollständige Ausstattung (Bad/Küche) bei Wohnungen
  • Gemeinsame Nutzungsflächen nicht klar abgegrenzt
  • Brandschutzanforderungen für geteilte Nutzung ignoriert

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG) § 7 Abs. 4 Nr. 2
  • Landesbauordnung (je nach Bundesland)
  • Bauordnungsrechtliche Bestimmungen
  • Notarverordnung

Stand: 4. Oktober 2025

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Letzte Aktualisierung: 4. Oktober 2025