Auch bekannt als: Abgeschlossenheitsbescheinigung, Abgeschlossenheitserklärung, WEG-Bescheinigung
Die Abgeschlossenheitserklärung ist ein behördliches Dokument, das bescheinigt, dass Wohnungen oder Räume baulich in sich abgeschlossen sind. Sie ist nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG Voraussetzung für die Bildung von Wohnungs- oder Teileigentum und die notarielle Beurkundung einer Teilungserklärung.
Warum ist das für die Bildung von Wohnungseigentum relevant? Unverzichtbar für die Aufteilung in Eigentumswohnungen; ohne diese Bescheinigung keine Eintragung im Grundbuch, keine Teilungserklärung beim Notar und kein Einzelverkauf von Wohnungen möglich.
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Stand: 4. Oktober 2025