Baurecht

Wohnungseigentum

Auch bekannt als: Wohnungseigentum, Eigentumswohnung, ETW

Was ist wohnungseigentum?

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Es entsteht durch Teilungserklärung oder Teilungsvertrag und ermöglicht den separaten Verkauf und Besitz einzelner Wohnungen in einem Gebäude.

Warum ist das bei Nutzungsänderungen relevant?

Warum ist das für die Bildung von Wohnungseigentum relevant? Grundlage für Einzelverkauf von Wohnungen; erfordert Abgeschlossenheitserklärung und präzise rechtliche Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum für rechtssichere Aufteilung.

Praktische Beispiele

Eigentumswohnung in Mehrfamilienhaus mit eigenem Grundbuchblatt

Penthouse mit Dachterrasse als Sondereigentum

Maisonette-Wohnung über mehrere Geschosse

Häufige Fehler vermeiden

  • Sondereigentum nicht klar von Gemeinschaftseigentum abgegrenzt
  • Fehlende oder unvollständige Teilungserklärung
  • Abgeschlossenheitserklärung nicht rechtzeitig beantragt
  • Unklare Regelungen zu Sondernutzungsrechten
  • Verwaltung und Instandhaltung nicht geregelt
  • Stimmrechtsverteilung in Eigentümergemeinschaft unklar

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 903 ff.
  • Grundbuchordnung (GBO)
  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

Stand: 4. Oktober 2025

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Letzte Aktualisierung: 4. Oktober 2025