Auch bekannt als: Sondereigentum, Wohnungseigentum, Individualeigentum
Sondereigentum ist der Teil einer Immobilie, der im ausschließlichen Eigentum eines Wohnungseigentümers steht. Es umfasst in der Regel die Wohnung selbst sowie fest mit ihr verbundene Anlagen, die nur der jeweiligen Wohnung dienen. Abzugrenzen ist es vom Gemeinschaftseigentum aller Eigentümer.
Warum ist das für die Bildung von Wohnungseigentum relevant? Klare Abgrenzung zum Gemeinschaftseigentum ist entscheidend für rechtssichere Teilungserklärung, WEG-konforme Verwaltung, Instandhaltung und Verkauf von Eigentumswohnungen.
Eigentumswohnung mit Innenausstattung und Bodenbelägen
Balkon als Sondereigentum mit Sondernutzungsrecht
Fenster und Türen der jeweiligen Wohnung
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Stand: 4. Oktober 2025