Baurecht

Sondereigentum

Auch bekannt als: Sondereigentum, Wohnungseigentum, Individualeigentum

Was ist sondereigentum?

Sondereigentum ist der Teil einer Immobilie, der im ausschließlichen Eigentum eines Wohnungseigentümers steht. Es umfasst in der Regel die Wohnung selbst sowie fest mit ihr verbundene Anlagen, die nur der jeweiligen Wohnung dienen. Abzugrenzen ist es vom Gemeinschaftseigentum aller Eigentümer.

Warum ist das bei Nutzungsänderungen relevant?

Warum ist das für die Bildung von Wohnungseigentum relevant? Klare Abgrenzung zum Gemeinschaftseigentum ist entscheidend für rechtssichere Teilungserklärung, WEG-konforme Verwaltung, Instandhaltung und Verkauf von Eigentumswohnungen.

Praktische Beispiele

Eigentumswohnung mit Innenausstattung und Bodenbelägen

Balkon als Sondereigentum mit Sondernutzungsrecht

Fenster und Türen der jeweiligen Wohnung

Häufige Fehler vermeiden

  • Unklare Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Balkon fälschlicherweise als Sondereigentum eingestuft
  • Versorgungsleitungen nicht korrekt zugeordnet
  • Außenwände und Fenster falsch kategorisiert
  • Sondernutzungsrechte mit Sondereigentum verwechselt
  • Teilungserklärung nicht detailliert genug formuliert

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG) §§ 3, 5
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Teilungserklärung
  • BGH-Rechtsprechung zum Wohnungseigentum

Stand: 4. Oktober 2025

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Letzte Aktualisierung: 4. Oktober 2025