Baurecht

Teileigentum

Auch bekannt als: Teileigentum, Gewerbeeigentum, Geschäftseigentum

Was ist teileigentum?

Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Es ermöglicht die eigentumsrechtliche Aufteilung gewerblich genutzter Räume wie Läden, Büros oder Praxen.

Warum ist das bei Nutzungsänderungen relevant?

Warum ist das für die Bildung von Wohnungseigentum relevant? Ermöglicht rechtssicheren Einzelverkauf gewerblicher Einheiten; besonders wichtig bei gemischten Gebäuden mit Wohn- und Gewerbenutzung, erfordert spezielle Abgeschlossenheitserklärung.

Praktische Beispiele

Ladenlokal im Erdgeschoss eines Wohnhauses

Büroeinheit in Geschäftshaus als Teileigentum

Arztpraxis in Ärztehaus mit eigenem Grundbuchblatt

Häufige Fehler vermeiden

  • Gewerbliche Nutzung in Wohngebiet planungsrechtlich unzulässig
  • Abgeschlossenheitserklärung für Teileigentum übersehen
  • Besondere Anforderungen an Erschließung nicht beachtet
  • Parkplatzregelungen für Teileigentum nicht geklärt
  • Betriebszeiten und Lärmschutz nicht berücksichtigt
  • Teilungserklärung unvollständig für gewerbliche Nutzung

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG) § 1 Abs. 3
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Teilungserklärung

Stand: 4. Oktober 2025

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Letzte Aktualisierung: 4. Oktober 2025