Auch bekannt als: Teileigentum, Gewerbeeigentum, Geschäftseigentum
Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Es ermöglicht die eigentumsrechtliche Aufteilung gewerblich genutzter Räume wie Läden, Büros oder Praxen.
Warum ist das für die Bildung von Wohnungseigentum relevant? Ermöglicht rechtssicheren Einzelverkauf gewerblicher Einheiten; besonders wichtig bei gemischten Gebäuden mit Wohn- und Gewerbenutzung, erfordert spezielle Abgeschlossenheitserklärung.
Ladenlokal im Erdgeschoss eines Wohnhauses
Büroeinheit in Geschäftshaus als Teileigentum
Arztpraxis in Ärztehaus mit eigenem Grundbuchblatt
Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit de...
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Stand: 4. Oktober 2025