Auch bekannt als: Bauvorlageberechtigung, Bauvorlageberechtigter, Entwurfsverfasser
Die Bauvorlageberechtigung ist die Befugnis, Bauvorlagen für genehmigungspflichtige Vorhaben zu erstellen und zu unterschreiben. Sie steht in erster Linie den in die Architektenliste eingetragenen Architektinnen und Architekten zu, je nach Landesrecht zusätzlich bestimmten Bauingenieuren.
Warum ist das bei Nutzungsänderungen relevant? Ohne die Unterschrift einer bauvorlageberechtigten Person wird der Bauantrag nicht bearbeitet, sondern zurückgewiesen.
Eingetragene Architektin unterschreibt die Bauvorlagen einer Nutzungsänderung
Bauingenieur mit Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten
Kleine Bauvorlageberechtigung: nur für eng begrenzte Vorhaben, meist nicht im Bestand
Der Bauantrag ist ein formeller Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für...
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder Raum künftig anders ge...
Die Landesbauordnung ist das Bauordnungsrecht des jeweiligen Bundeslandes. Si...
Die Baugenehmigung ist der Verwaltungsakt, mit dem die Bauaufsichtsbehörde fe...
Stand: 21. August 2026