Verfahren

Bauvorlageberechtigung

Auch bekannt als: Bauvorlageberechtigung, Bauvorlageberechtigter, Entwurfsverfasser

Was ist bauvorlageberechtigung?

Die Bauvorlageberechtigung ist die Befugnis, Bauvorlagen für genehmigungspflichtige Vorhaben zu erstellen und zu unterschreiben. Sie steht in erster Linie den in die Architektenliste eingetragenen Architektinnen und Architekten zu, je nach Landesrecht zusätzlich bestimmten Bauingenieuren.

Warum ist das bei Nutzungsänderungen relevant?

Warum ist das bei Nutzungsänderungen relevant? Ohne die Unterschrift einer bauvorlageberechtigten Person wird der Bauantrag nicht bearbeitet, sondern zurückgewiesen.

Praktische Beispiele

Eingetragene Architektin unterschreibt die Bauvorlagen einer Nutzungsänderung

Bauingenieur mit Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten

Kleine Bauvorlageberechtigung: nur für eng begrenzte Vorhaben, meist nicht im Bestand

Häufige Fehler vermeiden

  • Antrag ohne Unterschrift eingereicht und damit zurückgewiesen
  • Kleine Bauvorlageberechtigung für ein Vorhaben angenommen, für das sie nicht gilt
  • Eintragung nicht geprüft — die Kammern führen öffentliche Verzeichnisse
  • Bauvorlageberechtigung mit einer Gewerbeanmeldung verwechselt
  • Verantwortung der entwerfenden Person unterschätzt

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • Landesbauordnung (je nach Bundesland)
  • Architektengesetze der Länder
  • Verzeichnisse der Architektenkammern

Stand: 21. August 2026

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Letzte Aktualisierung: 21. August 2026