Auch bekannt als: Landesbauordnung, LBO, Bauordnung
Die Landesbauordnung ist das Bauordnungsrecht des jeweiligen Bundeslandes. Sie regelt Anforderungen an das einzelne Gebäude: Standsicherheit, Brandschutz, Rettungswege, Abstandsflächen, Aufenthaltsräume und das Genehmigungsverfahren. Sechzehn Länder, sechzehn Fassungen — bundesweit gilt nur die Musterbauordnung als Vorlage.
Warum ist das bei Nutzungsänderungen relevant? Ob ein Vorhaben verfahrensfrei ist, welche Nachweise verlangt werden und wer bauvorlageberechtigt ist, entscheidet ausschließlich das Recht des Landes, in dem das Gebäude steht.
Verfahrensfreiheit: BayBO Art. 57, BauO NRW § 62, LBO BW § 50
Mindestraumhöhe für Aufenthaltsräume schwankt zwischen 2,20 und 2,50 m
Bauvorlageberechtigung für Bauingenieure ist je Land unterschiedlich geregelt
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder Raum künftig anders ge...
Der Bauantrag ist ein formeller Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für...
Die Baugenehmigung ist der Verwaltungsakt, mit dem die Bauaufsichtsbehörde fe...
Ein Aufenthaltsraum ist ein Raum, der zum nicht nur vorübergehenden Aufenthal...
Die Abstandsfläche ist die Fläche vor einer Gebäudeaußenwand, die von Bebauun...
Sonderbauten sind bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung, die die Lande...
Stand: 21. August 2026