Auch bekannt als: Sonderbau, Sonderbauten
Sonderbauten sind bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung, die die Landesbauordnungen katalogartig aufzählen — etwa Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe, Verkaufsstätten, Krankenhäuser und Schulen ab bestimmten Größen. Für sie gilt stets das volle Baugenehmigungsverfahren.
Warum ist das bei Nutzungsänderungen relevant? Wird eine Nutzung zum Sonderbau, entfällt das vereinfachte Verfahren. Die Behörde prüft umfassend, und ein Brandschutzkonzept wird zur Pflicht.
Halle wird Veranstaltungsfläche für mehr als 200 Personen
Beherbergungsbetrieb mit mehr als zwölf Betten
Verkaufsstätte über der landesrechtlichen Flächenschwelle
Die Landesbauordnung ist das Bauordnungsrecht des jeweiligen Bundeslandes. Si...
Der Brandschutznachweis ist ein planungsbegleitender Nachweis, der belegt, da...
Die Baugenehmigung ist der Verwaltungsakt, mit dem die Bauaufsichtsbehörde fe...
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder Raum künftig anders ge...
Stand: 21. August 2026