Verfahren

Sonderbau

Auch bekannt als: Sonderbau, Sonderbauten

Was ist sonderbau?

Sonderbauten sind bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung, die die Landesbauordnungen katalogartig aufzählen — etwa Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe, Verkaufsstätten, Krankenhäuser und Schulen ab bestimmten Größen. Für sie gilt stets das volle Baugenehmigungsverfahren.

Warum ist das bei Nutzungsänderungen relevant?

Warum ist das bei Nutzungsänderungen relevant? Wird eine Nutzung zum Sonderbau, entfällt das vereinfachte Verfahren. Die Behörde prüft umfassend, und ein Brandschutzkonzept wird zur Pflicht.

Praktische Beispiele

Halle wird Veranstaltungsfläche für mehr als 200 Personen

Beherbergungsbetrieb mit mehr als zwölf Betten

Verkaufsstätte über der landesrechtlichen Flächenschwelle

Häufige Fehler vermeiden

  • Personenzahl zu niedrig angesetzt und damit die Schwelle übersehen
  • Brandschutzkonzept erst nach Einreichung beauftragt
  • Längere Verfahrensdauer nicht eingeplant
  • Prüfsachverständige nicht rechtzeitig eingebunden
  • Wiederkehrende Prüfungen im Betrieb nicht berücksichtigt

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • Landesbauordnung (je nach Bundesland)
  • Versammlungsstättenverordnung
  • Industriebaurichtlinie

Stand: 21. August 2026

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Letzte Aktualisierung: 21. August 2026