Auch bekannt als: Baunutzungsverordnung, BauNVO
Die Baunutzungsverordnung regelt bundesweit, welche Nutzungen in welchem Baugebiet zulässig sind — vom reinen Wohngebiet bis zum Industriegebiet. Sie definiert außerdem das Maß der baulichen Nutzung über Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und Zahl der Vollgeschosse.
Warum ist das bei Nutzungsänderungen relevant? Ob die geplante Nutzung am Standort überhaupt zulässig ist, entscheidet sich zuerst an der BauNVO — vor jeder bautechnischen Frage.
Wohnen im Industriegebiet: nach BauNVO ausgeschlossen
Schank- und Speisewirtschaft im Mischgebiet: allgemein zulässig
Großflächiger Einzelhandel ab 800 m²: nur in Kern- und Sondergebieten
Der Bebauungsplan ist eine rechtsverbindliche Satzung der Gemeinde, die detai...
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Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder Raum künftig anders ge...
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Stand: 21. August 2026