Auch bekannt als: Befreiung, Ausnahme, Dispens
Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erlaubt ein Vorhaben, das den Festsetzungen eines Bebauungsplans widerspricht. Voraussetzung ist, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und einer der gesetzlichen Befreiungsgründe vorliegt. Die Erteilung steht im Ermessen der Behörde.
Warum ist das bei Nutzungsänderungen relevant? Ist die gewünschte Nutzung im festgesetzten Baugebiet nicht vorgesehen, ist die Befreiung der einzige Weg — sie muss ausdrücklich beantragt werden.
Wohnnutzung in einem als Gewerbegebiet festgesetzten Bereich
Überschreitung der festgesetzten Geschossflächenzahl durch einen Dachgeschossausbau
Abweichung von einer Festsetzung zur Erdgeschossnutzung in einer Geschäftsstraße
Der Bebauungsplan ist eine rechtsverbindliche Satzung der Gemeinde, die detai...
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder Raum künftig anders ge...
Die Bauvoranfrage ist ein förmlicher Antrag, mit dem einzelne Fragen eines Ba...
Die Baugenehmigung ist der Verwaltungsakt, mit dem die Bauaufsichtsbehörde fe...
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Stand: 21. August 2026