Baurecht

Befreiung

Auch bekannt als: Befreiung, Ausnahme, Dispens

Was ist befreiung?

Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erlaubt ein Vorhaben, das den Festsetzungen eines Bebauungsplans widerspricht. Voraussetzung ist, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und einer der gesetzlichen Befreiungsgründe vorliegt. Die Erteilung steht im Ermessen der Behörde.

Warum ist das bei Nutzungsänderungen relevant?

Warum ist das bei Nutzungsänderungen relevant? Ist die gewünschte Nutzung im festgesetzten Baugebiet nicht vorgesehen, ist die Befreiung der einzige Weg — sie muss ausdrücklich beantragt werden.

Praktische Beispiele

Wohnnutzung in einem als Gewerbegebiet festgesetzten Bereich

Überschreitung der festgesetzten Geschossflächenzahl durch einen Dachgeschossausbau

Abweichung von einer Festsetzung zur Erdgeschossnutzung in einer Geschäftsstraße

Häufige Fehler vermeiden

  • Befreiung nicht beantragt — die Behörde erteilt sie nicht von sich aus
  • Grundzüge der Planung werden berührt, damit ist die Befreiung ausgeschlossen
  • Gemeindliches Einvernehmen nicht eingeholt
  • Nachbarschützende Festsetzung betroffen, Nachbarn widersprechen
  • Befreiung mit der bauordnungsrechtlichen Abweichung verwechselt

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • BauGB § 31 Abs. 2
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Örtliche Bebauungspläne

Stand: 21. August 2026

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Letzte Aktualisierung: 21. August 2026