Nutzungsänderung

Brandschutz bei der Nutzungsänderung: was verlangt wird

Der Nachweis, an dem im Bestand die meisten Vorhaben hängen — welche Nutzung welche Anforderung auslöst und wie sich das vor der Planung abschätzen lässt.

Treppenraum im Bestand mit Brandschutztür und Rettungswegkennzeichnung

Kurz beantwortet

Eine Nutzungsänderung löst Brandschutzanforderungen aus, sobald sich die Zahl der Personen im Gebäude, ihre Selbstrettungsfähigkeit oder die Brandlast ändert. Geprüft werden vier Dinge: die beiden Rettungswege, der Feuerwiderstand der Bauteile, die Abtrennung der Nutzungseinheiten und die Anlagentechnik. Der Brandschutznachweis kostet 800 bis 2.500 Euro; teuer wird nicht er, sondern das, was er verlangt — allen voran ein baulicher zweiter Rettungsweg.

Was den Brandschutz überhaupt auslöst

Der Brandschutz einer bestehenden Genehmigung ist auf die damals genehmigte Nutzung zugeschnitten. Ändert sich die Nutzung, ändern sich drei Größen, aus denen die Anforderungen abgeleitet werden.

GrößeWas sich ändertWoran das hängt
PersonenzahlBreite und Zahl der Rettungswege, Ausgangsbreiten, EntrauchungVerkauf, Versammlung, Gastronomie, Sport, Betreuung
SelbstrettungsfähigkeitOb ein Rettungsweg über Geräte der Feuerwehr genügt oder baulich herzustellen istBeherbergung, Pflege, Kinderbetreuung, Räume ohne Ortskenntnis der Nutzer
BrandlastFeuerwiderstand der Bauteile, Größe der Brandabschnitte, LöschtechnikLager, Werkstatt, Archiv, Produktion, Ladeinfrastruktur

Hinweis: Keine dieser drei Größen setzt eine Baumaßnahme voraus. Genau deshalb ist der Brandschutz der häufigste Grund, warum eine Nutzungsänderung „ohne Umbau" trotzdem genehmigungspflichtig und trotzdem teuer wird.

Die vier Prüfpunkte

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    Zwei Rettungswege je Nutzungseinheit

    Der erste Rettungsweg führt über die notwendige Treppe ins Freie. Der zweite ist entweder eine weitere Treppe oder eine Stelle, die die Feuerwehr mit ihrem Rettungsgerät erreicht. Für Nutzungen mit eingeschränkter Selbstrettungsfähigkeit oder mit vielen ortsunkundigen Personen wird der zweite Weg baulich verlangt. Das ist der Punkt, an dem Vorhaben in Obergeschossen und Hinterhäusern am häufigsten scheitern.

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    Feuerwiderstand der Bauteile

    Tragende Wände, Decken, Treppenräume und Trennwände müssen je nach Gebäudeklasse eine bestimmte Feuerwiderstandsdauer erreichen. Im Bestand ist der vorhandene Aufbau oft unbekannt — dann steht am Anfang eine Bauteilöffnung oder eine Bewertung anhand der Bauzeit.

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    Abtrennung der Nutzungseinheiten

    Entsteht neben der bisherigen Nutzung eine zweite, etwa eine Ferienwohnung im Wohnhaus oder eine Praxis über dem Laden, sind die Einheiten brandschutztechnisch voneinander zu trennen. Betroffen sind Wände, Decken, Türen und die Führung der Rettungswege.

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    Anlagentechnik

    Rauchwarnmelder sind in allen Ländern für Schlafräume und die dorthin führenden Rettungswege Pflicht. Je nach Nutzung und Größe kommen Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung, Entrauchung oder eine Löschanlage hinzu. Die Anlagentechnik ist der Posten, der die Betriebskosten dauerhaft erhöht, weil sie zu prüfen und zu warten ist.

Ab wann ein Sonderbau vorliegt

Sonderbauten werden im vollen Baugenehmigungsverfahren geprüft, mit deutlich höheren Anforderungen und längerer Dauer. Welche Vorhaben dazuzählen, listet § 2 Abs. 4 der jeweiligen Landesbauordnung auf. Für Nutzungsänderungen im Bestand sind vor allem vier Schwellen relevant.

  • Versammlungsstätten ab einer bestimmten Besucherzahl — in den meisten Ländern ab 200 Personen.
  • Verkaufsstätten ab einer bestimmten Verkaufsfläche.
  • Beherbergungsstätten ab einer bestimmten Zahl von Gastbetten — verbreitet mehr als zwölf.
  • Einrichtungen für Personen mit eingeschränkter Selbstrettungsfähigkeit, etwa Pflege oder Kinderbetreuung, ab bestimmten Größen.

Hinweis: Die genauen Schwellen unterscheiden sich je Bundesland und werden bei Novellen angepasst. Vor der Planung gehört deshalb der Blick in die geltende Fassung der Landesbauordnung — eine Zahl aus einem Ratgeber ist dafür keine Grundlage.

Brandschutznachweis, Brandschutzkonzept, Prüfung

Die Begriffe werden oft synonym gebraucht, meinen aber Unterschiedliches. Der Brandschutznachweis ist die Bauvorlage, die für jedes genehmigungspflichtige Vorhaben zu erstellen ist. Ein Brandschutzkonzept ist die ausführlichere Form, die bei Sonderbauten und bei Abweichungen von den Regelanforderungen verlangt wird.

Wer den Nachweis erstellen und wer ihn prüfen darf, regelt das Landesrecht — abhängig von Gebäudeklasse und Nutzung. Bei einfachen Vorhaben darf die entwurfsverfassende Person ihn selbst erstellen; bei Sonderbauten und höheren Gebäudeklassen sind qualifizierte Nachweisberechtigte und eine Prüfung durch Prüfsachverständige oder die Bauaufsicht vorgesehen.

Kostenrahmen für die Nachweise, netto. Stand August 2026.
LeistungSpanneWann sie anfällt
Brandschutznachweis800–2.500 €bei erhöhter Personenzahl, Beherbergung, Verkauf, Versammlung, Betreuung
Brandschutzkonzeptdarüberbei Sonderbauten und bei Abweichungen von den Regelanforderungen
Prüfung durch Prüfsachverständigenach Landesgebührenrechtje nach Gebäudeklasse und Nutzung vorgeschrieben

Hinweis: Der Nachweis selbst ist selten das Problem. Teuer wird, was er verlangt: eine Außentreppe als zweiter Rettungsweg, die Ertüchtigung eines Treppenraums oder eine Brandmeldeanlage kosten ein Vielfaches des Nachweises. Deshalb gehört die Frage vor die Planung, nicht in sie.

Was sich vor der Planung klären lässt

  • In welchem Geschoss findet die neue Nutzung statt, und wie viele Personen halten sich dort gleichzeitig auf?
  • Können diese Personen sich selbst retten — oder sind sie ortsunkundig, schlafend oder in ihrer Mobilität eingeschränkt?
  • Erreicht die Feuerwehr eine geeignete Stelle an der richtigen Gebäudeseite? Bei Hinterhäusern und Innenhöfen ist das früh zu prüfen.
  • Gibt es einen zweiten Treppenraum, und ist er von der Nutzungseinheit aus erreichbar?
  • Entsteht eine zusätzliche Nutzungseinheit, die abzutrennen ist?
  • Liegt eine der Sonderbau-Schwellen in Reichweite? Ein Betrieb knapp darunter ist ein anderes Projekt als einer knapp darüber.

Hinweis: Diese sechs Fragen kosten nichts und beantworten, ob ein Vorhaben ein einfacher Antrag oder ein Brandschutzprojekt ist. Sie sind der eigentliche Inhalt einer Genehmigungsfähigkeitsprüfung.

Häufige Fragen

Wann brauche ich bei einer Nutzungsänderung einen Brandschutznachweis?
Sobald die neue Nutzung die Personenzahl, die Selbstrettungsfähigkeit der Anwesenden oder die Brandlast verändert. Typisch sind Beherbergung, Verkauf, Versammlung, Gastronomie, Pflege und Kinderbetreuung. Ob gebaut wird, ist dafür unerheblich.
Was kostet ein Brandschutznachweis?
Etwa 800 bis 2.500 Euro netto, abhängig von Größe und Nutzung. Ein Brandschutzkonzept für einen Sonderbau liegt darüber. Der wirtschaftlich entscheidende Betrag ist aber nicht der Nachweis, sondern die Umsetzung dessen, was er verlangt.
Was ist der Unterschied zwischen Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept?
Der Brandschutznachweis ist die Bauvorlage, die zu jedem genehmigungspflichtigen Vorhaben gehört. Das Brandschutzkonzept ist die ausführlichere Form, die bei Sonderbauten und bei Abweichungen von den Regelanforderungen verlangt wird. Welche Form nötig ist, richtet sich nach Gebäudeklasse und Nutzung.
Was ist der zweite Rettungsweg?
Jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen braucht zwei voneinander unabhängige Rettungswege. Der erste führt über die notwendige Treppe, der zweite entweder über eine weitere Treppe oder über eine Stelle, die die Feuerwehr mit Rettungsgerät erreicht. Bei Beherbergung, Pflege und Betreuung wird der zweite Weg regelmäßig baulich verlangt.
Reichen Rauchwarnmelder aus?
Nein, sie sind nur der Mindeststandard. Alle Länder verlangen sie für Schlafräume und die dorthin führenden Rettungswege. Je nach Nutzung und Größe kommen Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung, Entrauchung oder Löschanlage hinzu — diese Anlagen sind zusätzlich regelmäßig zu prüfen und zu warten.
Mein Gebäude ist alt — gilt für den Brandschutz Bestandsschutz?
Für den unveränderten Bestand ja, für die neue Nutzung nicht. Die geänderte Nutzung wird nach heutigem Recht beurteilt. Bestandsschutz schützt davor, wegen später verschärfter Vorschriften nachrüsten zu müssen — er deckt keine Nutzungsänderung ab.

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Ist Ihr Vorhaben genehmigungsfähig?

Der Vorab-Check klärt, ob die neue Nutzung an Ihrem Standort zulässig ist — bevor Kosten für Planung und Antrag entstehen. Für den vollständigen Antrag arbeiten eingetragene Architekten zum Festpreis.