Wissen für Ihr Vorhaben
Alles, was Eigentümer, Investoren und Gewerbetreibende zur Umnutzung von Gebäuden wissen müssen — geschrieben und fachlich geprüft von eingetragenen Architekten. Jede Seite nennt ihr Prüfdatum.
Das Bauordnungsrecht ist Landesrecht. Welche Landesbauordnung gilt, wann ein Vorhaben verfahrensfrei ist und wer den Antrag bearbeitet — für alle 16 Bundesländer.

LBO SH, Verfahrensfreiheit nach § 63 LBO SH.
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BbgBO, Verfahrensfreiheit nach § 61 BbgBO.
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BauO LSA, Verfahrensfreiheit nach § 60 BauO LSA.
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ThürBO, Verfahrensfreiheit nach § 60 ThürBO.
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LBauO M-V, Verfahrensfreiheit nach § 61 LBauO M-V.
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LBO SL, Verfahrensfreiheit nach § 61 LBO SL.
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BremLBO, Verfahrensfreiheit nach § 61 BremLBO.
Mehr erfahrenDer Vorab-Check klärt, ob Ihre neue Nutzung am Standort zulässig ist. Für eine einzelne baurechtliche Frage antwortet eine eingetragene Architektin schriftlich.