Wissen für Ihr Vorhaben
Alles, was Eigentümer, Investoren und Gewerbetreibende zur Umnutzung von Gebäuden wissen müssen — geschrieben und fachlich geprüft von eingetragenen Architekten. Jede Seite nennt ihr Prüfdatum.
Das Bauordnungsrecht ist Landesrecht. Welche Landesbauordnung gilt, wann ein Vorhaben verfahrensfrei ist und wer den Antrag bearbeitet — für alle 16 Bundesländer.

LBO BW, Verfahrensfreiheit nach § 50 LBO BW mit dem zugehörigen Anhang.
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BayBO, Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO.
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BauO NRW, Verfahrensfreiheit nach § 62 BauO NRW.
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NBauO, Verfahrensfreiheit nach § 60 NBauO mit dem zugehörigen Anhang.
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HBO, Verfahrensfreiheit nach § 63 HBO.
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BauO Bln, Verfahrensfreiheit nach § 61 BauO Bln.
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HBauO, Verfahrensfreiheit nach § 60 HBauO.
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SächsBO, Verfahrensfreiheit nach § 61 SächsBO.
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LBauO RP, Verfahrensfreiheit nach § 62 LBauO RP.
Mehr erfahrenDer Vorab-Check klärt, ob Ihre neue Nutzung am Standort zulässig ist. Für eine einzelne baurechtliche Frage antwortet eine eingetragene Architektin schriftlich.