Zweckentfremdung

Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin: Regeln und Strafen

Was in Berlin als Zweckentfremdung gilt, wer darüber entscheidet und welche zweite Genehmigung die Bauaufsicht zusätzlich verlangt.

Berliner Wohnblocks mit Balkonen und Hinterhof

Kurz beantwortet

In Berlin gilt das Zweckentfremdungsverbot auf Grundlage des Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) des Landes Berlin, umgesetzt über Zweckentfremdungsverbot-Verordnung, berlinweit geltend. Wer Wohnraum dauerhaft anders nutzt — als Ferienwohnung, gewerblich oder durch längeren Leerstand —, braucht dafür eine Genehmigung von Wohnungsamt des jeweiligen Bezirksamts. Der Bußgeldrahmen reicht bis 500.000 Euro. Unabhängig davon ist für die neue Nutzung eine baurechtliche Nutzungsänderung erforderlich.

Die Rechtslage in Berlin

Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum dauerhaft anderen als Wohnzwecken zugeführt wird. Das Zweckentfremdungsrecht ist Landesrecht, wird aber kommunal umgesetzt: In Berlin gilt Zweckentfremdungsverbot-Verordnung, berlinweit geltend.

Berlin verfolgt Verstöße systematisch: Die Bezirke gleichen Inserate mit den erteilten Genehmigungen ab, und Plattformen sind gegenüber der Verwaltung auskunftspflichtig. Weil die Zuständigkeit bei den zwölf Bezirken liegt, unterscheidet sich die Bearbeitungsdauer spürbar.

MerkmalRegelung in Berlin
RechtsgrundlageZweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) des Landes Berlin
Kommunale UmsetzungZweckentfremdungsverbot-Verordnung, berlinweit geltend
Zuständige StelleWohnungsamt des jeweiligen Bezirksamts
Bußgeldrahmenbis 500.000 Euro
RegistrierungRegistriernummer erforderlich, sie ist in jedem Inserat anzugeben

Hinweis: Die konkreten Schwellen — wie viele Tage im Jahr die selbst bewohnte Wohnung vermietet werden darf, ab wann Leerstand erfasst ist — legt die Satzung fest und wird regelmäßig geändert. Vor jeder Entscheidung gehört ein Blick in die geltende Fassung.

Was als Zweckentfremdung gilt

  • Kurzzeitvermietung an wechselnde Gäste über die satzungsmäßig zulässige Dauer hinaus.
  • Umnutzung zu Gewerbe-, Büro- oder Praxisräumen.
  • Leerstand über die in der Satzung genannte Dauer, ohne dass ernsthafte Vermietungsbemühungen nachweisbar sind.
  • Abriss von Wohnraum ohne gleichwertigen Ersatz.
  • Bauliche Veränderungen, die den Wohnraum unbewohnbar machen.

Zwei Genehmigungen, zwei Behörden

Das ist der Punkt, an dem die meisten Vorhaben scheitern: Die Zweckentfremdungsgenehmigung und die baurechtliche Nutzungsänderung sind zwei getrennte Verfahren. Sie laufen bei unterschiedlichen Behörden, prüfen unterschiedliche Fragen und werden unabhängig voneinander entschieden.

MerkmalZweckentfremdungNutzungsänderung
RechtsgebietWohnraumschutzrechtBauordnungsrecht
BehördeWohnungsamt des jeweiligen Bezirksamtsuntere Bauaufsichtsbehörde
Prüftob dem Markt Wohnraum entzogen wirdob die neue Nutzung baulich zulässig ist
Giltnur in Berlin und anderen Kommunen mit Satzungbundesweit

Hinweis: Reihenfolge: Erst die Zweckentfremdungsseite klären. Wird die Genehmigung in Berlin für dieses Objekt ohnehin nicht erteilt, ist die baurechtliche Planung verlorenes Geld.

So gehen Sie vor

  1. 1

    Satzung prüfen

    Gilt die Satzung für Ihre Adresse, und welche Ausnahmen sieht sie vor? Maßgeblich ist die aktuelle Fassung, nicht eine ältere Auskunft.

  2. 2

    Genehmigungsfähigkeit klären

    Vorabkontakt mit Wohnungsamt des jeweiligen Bezirksamts klärt, ob für dieses Objekt überhaupt eine Genehmigung in Betracht kommt.

  3. 3

    Zweckentfremdungsgenehmigung beantragen

    Mit den in der Satzung geforderten Nachweisen. Häufig verlangt werden Grundbuchauszug, Grundriss, Nachweis der bisherigen Nutzung und die geplante Nutzungsform.

  4. 4

    Nutzungsänderung beantragen

    Parallel bei der Bauaufsicht: Bauvorlagen mit alter und neuer Nutzung, Brandschutz, Stellplatznachweis.

  5. 5

    Registrierung und Inserate

    Registriernummer erforderlich, sie ist in jedem Inserat anzugeben. Ohne sie ist bereits das Inserat ein Verstoß.

Was bei Verstößen passiert

Die Verwaltung in Berlin gleicht Inserate mit den erteilten Genehmigungen ab; Plattformen sind gegenüber der Behörde auskunftspflichtig. Wird ein Verstoß festgestellt, folgt die Aufforderung, den Wohnraum wieder Wohnzwecken zuzuführen, verbunden mit einem Bußgeld bis 500.000 Euro.

Unabhängig davon kann die Bauaufsicht eine Nutzungsuntersagung aussprechen, allein weil die baurechtliche Genehmigung fehlt. Sie ist sofort vollziehbar und setzt nicht voraus, dass die Nutzung materiell unzulässig wäre.

Hinzu kommt der Versicherungsschutz: Bei einem Schaden in einer nicht genehmigten Nutzung kann der Gebäudeversicherer die Leistung kürzen, weil die tatsächliche Nutzung von der versicherten abweicht.

Legale Alternativen

  • Genehmigte Ferienwohnung: baurechtliche Nutzungsänderung plus Zweckentfremdungsgenehmigung — der vollständige Weg.
  • Vermietung im Rahmen der satzungsmäßigen Ausnahme, wenn die Wohnung selbst bewohnt wird.
  • Vermietung auf Zeit an Berufspendler oder Monteure — je nach Satzung ist das keine Zweckentfremdung, weil es Wohnzwecken dient.
  • Umwandlung in Gewerberaum an einem Standort ohne Zweckentfremdungssatzung.
  • Ersatzwohnraum schaffen: Manche Satzungen erlauben die Zweckentfremdung, wenn gleichwertiger Wohnraum geschaffen wird.

Häufige Fragen

Ist eine Ferienwohnung in Berlin erlaubt?
Nur mit zwei Genehmigungen: einer Zweckentfremdungsgenehmigung nach Zweckentfremdungsverbot-Verordnung, berlinweit geltend und einer baurechtlichen Nutzungsänderung bei der Bauaufsichtsbehörde. Ohne beide ist der Betrieb ungenehmigt, auch wenn eine der beiden vorliegt.
Welche Strafe droht bei Zweckentfremdung in Berlin?
Der Bußgeldrahmen reicht bis 500.000 Euro. Hinzu kommt die Anordnung, den Wohnraum wieder Wohnzwecken zuzuführen. Die Bauaufsicht kann unabhängig davon die Nutzung untersagen, weil die baurechtliche Genehmigung fehlt.
Wer ist in Berlin für Zweckentfremdung zuständig?
Das Wohnungsamt des jeweiligen Bezirksamts. Für die baurechtliche Nutzungsänderung ist dagegen die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig — zwei getrennte Verfahren.
Darf ich meine eigene Wohnung zeitweise vermieten?
Die meisten Satzungen sehen dafür eine Ausnahme vor, begrenzt auf eine bestimmte Zahl von Tagen im Jahr und beschränkt auf die selbst bewohnte Wohnung. Die konkrete Grenze legt die Satzung fest und ändert sich; maßgeblich ist die geltende Fassung.
Gilt Leerstand auch als Zweckentfremdung?
In vielen Satzungen ja. Wer Wohnraum über die genannte Dauer leer stehen lässt, ohne ernsthafte Vermietungsbemühungen nachweisen zu können, entzieht ihn dem Wohnzweck. Sanierungsbedingter Leerstand ist in der Regel anzeigepflichtig, aber zulässig.

Passend dazu

Ist Ihr Vorhaben genehmigungsfähig?

Der Vorab-Check klärt, ob die neue Nutzung an Ihrem Standort zulässig ist — bevor Kosten für Planung und Antrag entstehen. Für den vollständigen Antrag arbeiten eingetragene Architekten zum Festpreis.