Zweckentfremdung

Zweckentfremdung von Wohnraum in Frankfurt am Main: Regeln und Strafen

Was in Frankfurt am Main als Zweckentfremdung gilt, wer darüber entscheidet und welche zweite Genehmigung die Bauaufsicht zusätzlich verlangt.

Frankfurter Wohnquartier mit Hochhäusern im Hintergrund

Kurz beantwortet

In Frankfurt am Main gilt das Zweckentfremdungsverbot auf Grundlage des Landesrechtliche Grundlage des Zweckentfremdungsrechts in Hessen, umgesetzt über Ferienwohnungssatzung beziehungsweise Zweckentfremdungssatzung der Stadt Frankfurt. Wer Wohnraum dauerhaft anders nutzt — als Ferienwohnung, gewerblich oder durch längeren Leerstand —, braucht dafür eine Genehmigung von Amt für Wohnungswesen. Der Bußgeldrahmen reicht nach Landesrecht, im sechsstelligen Rahmen. Unabhängig davon ist für die neue Nutzung eine baurechtliche Nutzungsänderung erforderlich.

Die Rechtslage in Frankfurt am Main

Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum dauerhaft anderen als Wohnzwecken zugeführt wird. Das Zweckentfremdungsrecht ist Landesrecht, wird aber kommunal umgesetzt: In Frankfurt am Main gilt Ferienwohnungssatzung beziehungsweise Zweckentfremdungssatzung der Stadt Frankfurt.

Frankfurt hat einen der angespanntesten Wohnungsmärkte Deutschlands bei zugleich starker Messe- und Geschäftsreisenachfrage. Genau diese Kombination macht die Kurzzeitvermietung wirtschaftlich attraktiv und rechtlich eng geregelt.

MerkmalRegelung in Frankfurt am Main
RechtsgrundlageLandesrechtliche Grundlage des Zweckentfremdungsrechts in Hessen
Kommunale UmsetzungFerienwohnungssatzung beziehungsweise Zweckentfremdungssatzung der Stadt Frankfurt
Zuständige StelleAmt für Wohnungswesen
Bußgeldrahmennach Landesrecht, im sechsstelligen Rahmen
RegistrierungAnzeige- und Genehmigungspflicht für die Fremdenbeherbergung von Wohnraum

Hinweis: Die konkreten Schwellen — wie viele Tage im Jahr die selbst bewohnte Wohnung vermietet werden darf, ab wann Leerstand erfasst ist — legt die Satzung fest und wird regelmäßig geändert. Vor jeder Entscheidung gehört ein Blick in die geltende Fassung.

Was als Zweckentfremdung gilt

  • Kurzzeitvermietung an wechselnde Gäste über die satzungsmäßig zulässige Dauer hinaus.
  • Umnutzung zu Gewerbe-, Büro- oder Praxisräumen.
  • Leerstand über die in der Satzung genannte Dauer, ohne dass ernsthafte Vermietungsbemühungen nachweisbar sind.
  • Abriss von Wohnraum ohne gleichwertigen Ersatz.
  • Bauliche Veränderungen, die den Wohnraum unbewohnbar machen.

Zwei Genehmigungen, zwei Behörden

Das ist der Punkt, an dem die meisten Vorhaben scheitern: Die Zweckentfremdungsgenehmigung und die baurechtliche Nutzungsänderung sind zwei getrennte Verfahren. Sie laufen bei unterschiedlichen Behörden, prüfen unterschiedliche Fragen und werden unabhängig voneinander entschieden.

MerkmalZweckentfremdungNutzungsänderung
RechtsgebietWohnraumschutzrechtBauordnungsrecht
BehördeAmt für Wohnungswesenuntere Bauaufsichtsbehörde
Prüftob dem Markt Wohnraum entzogen wirdob die neue Nutzung baulich zulässig ist
Giltnur in Frankfurt am Main und anderen Kommunen mit Satzungbundesweit

Hinweis: Reihenfolge: Erst die Zweckentfremdungsseite klären. Wird die Genehmigung in Frankfurt am Main für dieses Objekt ohnehin nicht erteilt, ist die baurechtliche Planung verlorenes Geld.

So gehen Sie vor

  1. 1

    Satzung prüfen

    Gilt die Satzung für Ihre Adresse, und welche Ausnahmen sieht sie vor? Maßgeblich ist die aktuelle Fassung, nicht eine ältere Auskunft.

  2. 2

    Genehmigungsfähigkeit klären

    Vorabkontakt mit Amt für Wohnungswesen klärt, ob für dieses Objekt überhaupt eine Genehmigung in Betracht kommt.

  3. 3

    Zweckentfremdungsgenehmigung beantragen

    Mit den in der Satzung geforderten Nachweisen. Häufig verlangt werden Grundbuchauszug, Grundriss, Nachweis der bisherigen Nutzung und die geplante Nutzungsform.

  4. 4

    Nutzungsänderung beantragen

    Parallel bei der Bauaufsicht: Bauvorlagen mit alter und neuer Nutzung, Brandschutz, Stellplatznachweis.

  5. 5

    Registrierung und Inserate

    Anzeige- und Genehmigungspflicht für die Fremdenbeherbergung von Wohnraum. Ohne sie ist bereits das Inserat ein Verstoß.

Was bei Verstößen passiert

Die Verwaltung in Frankfurt am Main gleicht Inserate mit den erteilten Genehmigungen ab; Plattformen sind gegenüber der Behörde auskunftspflichtig. Wird ein Verstoß festgestellt, folgt die Aufforderung, den Wohnraum wieder Wohnzwecken zuzuführen, verbunden mit einem Bußgeld nach Landesrecht, im sechsstelligen Rahmen.

Unabhängig davon kann die Bauaufsicht eine Nutzungsuntersagung aussprechen, allein weil die baurechtliche Genehmigung fehlt. Sie ist sofort vollziehbar und setzt nicht voraus, dass die Nutzung materiell unzulässig wäre.

Hinzu kommt der Versicherungsschutz: Bei einem Schaden in einer nicht genehmigten Nutzung kann der Gebäudeversicherer die Leistung kürzen, weil die tatsächliche Nutzung von der versicherten abweicht.

Legale Alternativen

  • Genehmigte Ferienwohnung: baurechtliche Nutzungsänderung plus Zweckentfremdungsgenehmigung — der vollständige Weg.
  • Vermietung im Rahmen der satzungsmäßigen Ausnahme, wenn die Wohnung selbst bewohnt wird.
  • Vermietung auf Zeit an Berufspendler oder Monteure — je nach Satzung ist das keine Zweckentfremdung, weil es Wohnzwecken dient.
  • Umwandlung in Gewerberaum an einem Standort ohne Zweckentfremdungssatzung.
  • Ersatzwohnraum schaffen: Manche Satzungen erlauben die Zweckentfremdung, wenn gleichwertiger Wohnraum geschaffen wird.

Häufige Fragen

Ist eine Ferienwohnung in Frankfurt am Main erlaubt?
Nur mit zwei Genehmigungen: einer Zweckentfremdungsgenehmigung nach Ferienwohnungssatzung beziehungsweise Zweckentfremdungssatzung der Stadt Frankfurt und einer baurechtlichen Nutzungsänderung bei der Bauaufsichtsbehörde. Ohne beide ist der Betrieb ungenehmigt, auch wenn eine der beiden vorliegt.
Welche Strafe droht bei Zweckentfremdung in Frankfurt am Main?
Der Bußgeldrahmen reicht nach Landesrecht, im sechsstelligen Rahmen. Hinzu kommt die Anordnung, den Wohnraum wieder Wohnzwecken zuzuführen. Die Bauaufsicht kann unabhängig davon die Nutzung untersagen, weil die baurechtliche Genehmigung fehlt.
Wer ist in Frankfurt am Main für Zweckentfremdung zuständig?
Das Amt für Wohnungswesen. Für die baurechtliche Nutzungsänderung ist dagegen die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig — zwei getrennte Verfahren.
Darf ich meine eigene Wohnung zeitweise vermieten?
Die meisten Satzungen sehen dafür eine Ausnahme vor, begrenzt auf eine bestimmte Zahl von Tagen im Jahr und beschränkt auf die selbst bewohnte Wohnung. Die konkrete Grenze legt die Satzung fest und ändert sich; maßgeblich ist die geltende Fassung.
Gilt Leerstand auch als Zweckentfremdung?
In vielen Satzungen ja. Wer Wohnraum über die genannte Dauer leer stehen lässt, ohne ernsthafte Vermietungsbemühungen nachweisen zu können, entzieht ihn dem Wohnzweck. Sanierungsbedingter Leerstand ist in der Regel anzeigepflichtig, aber zulässig.

Passend dazu

Ist Ihr Vorhaben genehmigungsfähig?

Der Vorab-Check klärt, ob die neue Nutzung an Ihrem Standort zulässig ist — bevor Kosten für Planung und Antrag entstehen. Für den vollständigen Antrag arbeiten eingetragene Architekten zum Festpreis.