Umnutzung

Keller zu Wohnraum ausbauen: wann die Behörde zustimmt

Kellerräume als Wohnung, Einliegerwohnung oder Büro — die Anforderungen an Aufenthaltsräume im Untergeschoss und wie sie sich erfüllen lassen.

Kellerraum im Ausbau mit Lichtschacht und neuem Estrich

Kurz beantwortet

Der Ausbau eines Kellers zu Wohnraum ist genehmigungspflichtig, weil aus Nebenräumen Aufenthaltsräume werden. Entscheidend sind vier Punkte: lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, ausreichende Belichtung über Fenster, ein zweiter Rettungsweg und der Nachweis gegen aufsteigende Feuchte. Fehlt einer davon, wird der Raum nicht als Aufenthaltsraum genehmigt.

Die vier Prüfpunkte

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    Raumhöhe

    Aufenthaltsräume brauchen je nach Landesbauordnung 2,40 bis 2,50 m lichte Höhe. Ein neuer Fußbodenaufbau mit Dämmung und Estrich kostet 12 bis 18 cm — das ist einzurechnen. Eine Tieferlegung der Bodenplatte ist möglich, aber statisch und wirtschaftlich anspruchsvoll.

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    Belichtung

    Kellerfenster sind meist zu klein. Nötig ist eine Fensterfläche im Verhältnis zur Grundfläche von meist mindestens einem Achtel. Lösungen sind vergrößerte Fenster mit Lichtschacht, ein abgesenkter Vorbereich oder — bei Hanglage — die Öffnung zur Talseite.

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    Rettungsweg

    Jeder Aufenthaltsraum braucht einen zweiten Rettungsweg. Im Untergeschoss ist das ein ausreichend großes Fenster mit begehbarem Lichtschacht und Steigleiter oder ein direkter Ausgang ins Freie.

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    Feuchteschutz

    Erdberührte Bauteile müssen gegen drückendes oder nicht drückendes Wasser abgedichtet sein. Bei Altbauten ist eine nachträgliche Abdichtung von außen oder eine Innenabdichtung nötig — das ist meist der teuerste Posten.

Planungsrechtliche Nebenwirkung: die Geschossfläche

Ein ausgebautes Untergeschoss kann als Vollgeschoss zählen. Ob das der Fall ist, richtet sich nach der Definition in der jeweiligen Landesbauordnung, meist danach, wie weit die Decke über die Geländeoberfläche hinausragt.

Zählt der Keller als Vollgeschoss, wird er auf die im Bebauungsplan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse und auf die Geschossflächenzahl angerechnet. Ist diese bereits ausgeschöpft, ist der Ausbau ohne Befreiung nicht genehmigungsfähig.

Hinweis: Bei einer Einliegerwohnung im Keller kommt die Stellplatzfrage hinzu: Eine zusätzliche Wohneinheit erzeugt in fast allen Satzungen zusätzlichen Stellplatzbedarf.

Sonderfall: der Keller ist längst ausgebaut

Der häufigste Praxisfall ist nicht der geplante Ausbau, sondern der vorgefundene: Unten wird gewohnt oder gearbeitet, in der Bauakte stehen Kellerräume. Diese Nutzung ist ungenehmigt, und sie wird durch Zeitablauf nicht legal. Bestandsschutz greift nur für eine Nutzung, die einmal genehmigt war oder zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme genehmigungsfähig gewesen wäre — das ist im Streitfall nachzuweisen.

Zuständig ist dabei allein die Bauaufsicht: Ungenehmigt geschaffener Wohnraum fällt unter das Bauordnungsrecht, nicht unter das Zweckentfremdungsrecht, weil kein Wohnraum entzogen, sondern welcher geschaffen wurde. Erfüllen die Räume die Anforderungen an Aufenthaltsräume nicht, kann die Wohnnutzung untersagt werden.

Praktisch relevant wird das beim Verkauf und bei der Finanzierung: Flächen, die nicht als Wohnraum genehmigt sind, werden von Banken im Zweifel nicht mitbewertet — und die Wohnfläche im Exposé stimmt dann nicht mit der genehmigten überein.

Hinweis: Erfüllen die Räume die vier Prüfpunkte, lässt sich die Nutzung über einen nachträglichen Antrag legalisieren. Erfüllen sie sie nicht, ist die ehrliche Alternative die Rückführung zu Nebenräumen — sie beendet das Risiko vollständig.

So läuft die Genehmigung ab

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    Höhen und Geländelage aufnehmen

    Lichte Höhe, Deckenoberkante über Gelände, mögliche Fensterlagen.

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    Vollgeschoss-Frage klären

    Zählt das Untergeschoss als Vollgeschoss, und ist im Bebauungsplan noch Geschossfläche frei?

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    Feuchte- und Wärmeschutz bewerten

    Abdichtung, Wärmebrücken, Lüftungskonzept gegen Schimmelbildung.

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    Antrag einreichen

    Bauvorlagen mit Schnitten, die Höhen und Rettungsweg belegen, dazu Stellplatznachweis bei zusätzlicher Wohneinheit.

Häufige Fragen

Darf ich im Keller eine Wohnung einrichten?
Nur mit Genehmigung und nur, wenn die Räume die Anforderungen an Aufenthaltsräume erfüllen: mindestens 2,40 m lichte Höhe, ausreichende Belichtung, zweiter Rettungsweg und Schutz gegen aufsteigende Feuchte. Zusätzlich darf die zulässige Geschossfläche nicht überschritten werden.
Wie groß müssen Kellerfenster für Wohnraum sein?
Für die Belichtung verlangen die meisten Landesbauordnungen eine Fensterfläche von mindestens einem Achtel der Grundfläche. Für das Rettungsfenster gelten zusätzlich Mindestmaße, üblicherweise 0,90 m mal 1,20 m mit einer Brüstungshöhe von höchstens 1,20 m.
Zählt ein ausgebauter Keller als Vollgeschoss?
Das hängt davon ab, wie weit die Kellerdecke über die Geländeoberfläche hinausragt — die Grenze definiert die jeweilige Landesbauordnung. Zählt er als Vollgeschoss, wird er auf die Festsetzungen des Bebauungsplans zur Geschosszahl und zur Geschossflächenzahl angerechnet.
Was kostet der Kellerausbau zu Wohnraum?
Die Genehmigungsplanung liegt bei 1.297 bis 2.197 Euro netto. Die Baukosten dominieren jedoch: Abdichtung, Fenstervergrößerung mit Lichtschacht, Fußbodenaufbau und Haustechnik summieren sich schnell auf einen fünfstelligen Betrag.

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Ist Ihr Vorhaben genehmigungsfähig?

Der Vorab-Check klärt, ob die neue Nutzung an Ihrem Standort zulässig ist — bevor Kosten für Planung und Antrag entstehen. Für den vollständigen Antrag arbeiten eingetragene Architekten zum Festpreis.